Anträge können bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer eingereicht werden - bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (sachlich zuständig auch für alle Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft) sowie bei der jeweiligen Handwerkskammer.
Die Kammern übernehmen die Vorprüfung der Antragsberechtigung und leiten die Anträge anschließend an die Landesbank BW zur Bewilligung weiter.
Die Überweisung der Finanzhilfe erfolgt durch die Landesbank unmittelbar auf die Konten der antragstellenden Soloselbstständigen, Kleinst- und kleine Unternehmen oder Angehörigen der Freien Berufe.