Artikel zum Herunterladen. Klicken Sie auf das rote PDF Symbol oder auf Download.
Erstattung der Bearbeitungsgebühr bei Darlehensverträgen
Mit dem BGH-Urteil vom 28.10.2014 können Verbraucher die Bearbeitungsgebühr eines Darlehens zurück verlangen. Der BGH ist der Meinung, dass die Bearbeitungsgebühr dem Interesse der Banken diene und diese nicht auf den Darlehensnehmer umgewälzt werden darf. Banken verlangen die Bearbeitungsgebühr um die Kosten für Organisatorisches, die Beratung und die Schuldenauskunft zu decken.
In welchem Zeitraum können Verbraucher die Bearbeitungsgebühr zurückverlangen?
Wenn ein Vertrag innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen wurde und eine Bearbeitungsgebühr zu Unrecht verlangt wurde, dürfen Darlehensnehmer diese Gebühr zurück verlangen. Aber Achtung: Das Schreiben muss rechtzeitig bei der Bank eingehen. Die Frist beginnt mit dem Tag an dem der Darlehensvertrag aufgesetzt wurde. Die Dauer beträgt exakt 10 Jahre. Das Schreiben muss also innerhalb dieses Zeitraums bei der Bank sein. Kommt das Schreiben auch nur einen Tag zu spät, so ist der Anspruch auf die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr verjährt.
Was wird erstattet?
Zum einen wird die Bearbeitungsgebühr von den Banken an den Darlehensnehmer zurückerstattet und zum anderen bekommt der Darlehensnehmer die Bearbeitungsgebühr verzinst.
Welche Darlehen sind betroffen?
Der BGH hat in seinen Urteilen von Verbraucherkrediten gesprochen. Verbraucherkredite sind zunächst einmal typische Ratenverträge zum Beispiel zum Kauf eines Fernsehers, eines Autos oder einer Küche. Immobilienkredite sind ebenfalls Verbraucherkredite.
Unklar ist ob die Bearbeitungsgebühr eines KfW-Darlehens oder ein Darlehen von anderen Förderbanken zulässig ist.
Die Abschlussgebühr bei Bausparverträgen hat der BGH als zulässig bewertet und kann somit vom Verbraucher nicht zurückgefordert werden.
Unser Tipp an Sie, falls Sie betroffen sein sollten: Suchen Sie rechtlichen Rat!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steuerberater Klaus Flößer